Kommentar der Bundesjury:
Wäre es nicht schön ein Medikament gegen Diskriminierung einnehmen zu können, das sowohl zur Vorbeugung als auch zur Linderung bei erfahrener Diskriminierung eingesetzt werden kann?
„NoDiscrim ist der Name des Arzneimittels für deutsche und internationale Kunden und steht für die englischsprachige Abkürzung von `no discrimination`; A14 verweist auf Artikel 14 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention).“ So steht es auf dem Beipackzettel dieses neuen Medikaments, das sich Andrè Ahlers, ein Schüler der 8. Klasse des Jack-Steinberger-Gymnasiums aus Bad Kissingen, ausgedacht hat.
Eine originelle Idee, Detailgenauigkeit und die wirklichkeitsgetreue Umsetzung haben die Jury besonders beeindruckt.Die Arbeit enthält nicht nur eine selbst gestaltete Tablettenverpackung sondern auch eine Packungsbeilage, die sich im Aufbau und Sprachstil an einer realen Vorlage orientiert, diese aber gekonnt persifliert.
So werden u.a die. Anwendungsgebiete, Dosierung, Art und Dauer der Anwendung genau beschrieben. Bei den Nebenwirkungen „Zufriedenheitsgefühl, Gerechtigkeitsgefühl“ sollte das Medikament weiterhin eingenommen werden. Die Packungsbeilage empfiehlt: „Wir raten ausdrücklich davon ab, es für Kinder und Jugendliche unzugänglich oder gar in einem abschließbaren Medikamentenschrank aufzubewahren.“
Sollte nach solch einer Medizin nicht geforscht werden?