Zu meinen personenbezogenen Daten (weiter unten: zu den Nutzungs·rechten)

Du machst bei dem Schüler·wettbewerb mit?

Dann musst du auch persönliche Daten angeben.
Persönliche Daten sind zum Beispiel:
• Dein vollständiger Name.
• Deine Adresse.
• Dein Alter.
• Deine Schule.

Der Veranstalter nutzt deine Daten.
Zum Beispiel für seine Statistik.
Das heißt:
Der Veranstaltet wertet die Daten aus.
Dann weiß der Veranstalter zum Beispiel:
• So viele Jungen machen bei dem Schüler·wettbewerb mit.
• Oder so viele Mädchen machen bei dem Schüler·wettbewerb mit.
• Oder so viele Schüler sind 12 Jahre alt.

Der Einsende·schluss ist der letzte Tag zum Mitmachen.
Nach dem Einsende·schluss guckt der Veranstalter alle Beiträge an.
Beiträge sind Texte.
Oder Bilder.
Oder Videos.
Die Schüler haben die Beiträge gemacht.

Dann entscheidet der Veranstalter:
Diese Beiträge sind sehr gut.
Und diese Beiträge wollen wir vielen Leuten zeigen.

Dein Beitrag ist auch dabei?
Dann werden deine persönlichen Daten auch veröffentlicht.
Mit einem Kreuz entscheidest du:
Meine Daten dürfen veröffentlicht werden.
Dazu sagt man: Einwilligung.
Eine Einwilligung ist eine Erlaubnis.

Später kannst du deine Einwilligung noch zurücknehmen.
Aber du musst wissen:
Ohne deine Einwilligung kann der Veranstalter sagen:
Du darfst nicht mehr beim Wettbewerb mitmachen.
Und andere Leute können deinen Beitrag nicht sehen.

Zu den Nutzungs·rechten

Du hast einen Wettbewerbsbeitrag beim Schüler·wettbewerb eingereicht.
Ein kurzes Wort für Wettbewerbs·beitrag ist: Beitrag.
Dein Beitrag ist zum Beispiel:
• Ein Text.
• Oder ein Bild.
• Oder ein Video.

Du bist der Urheber von deinem Beitrag.
Deshalb hast du das Nutzungs·recht an deinem Beitrag.

Die Europäische Bewegungen Deutschland e.V. plant den Schüler·wettbewerb.
• Die Abkürzung für Europäische Bewegungen Deutschland e.V. ist: EBD.

Die EBD möchte dein Nutzungs·recht von Dir haben.
Dein Nutzungs·recht bekommt die EBD mit deiner Unterschrift.
Dann darf die EBD zum Beispiel:
• Deinen Text drucken.
• Oder dein Video im Internet zeigen.
Die EBD darf auch:
• Wörter in deinem Text ändern.
• Oder ein Bild zu deinem Text dazu tun.
• Oder nur einen Teil von deinem Bild zeigen.

Die EBD darf deine Rechte auch an Dritte geben.
• Dritte sind Geschäfts·partner von der EBD.
Zum Beispiel:
Verlage und Fernseh·sender.
Die EBD entscheidet:
Unser Geschäfts·partner bekommt auch alle Rechte.
Oder unser Geschäfts·partner bekommt nur einige Rechte.
Dann dürfen die Partner der EBD deinen Beitrag auch benutzen.
Das Nutzungsrecht ist nicht zeitlich begrenzt.
Das bedeutet: Die EBD hat das Recht für immer.
Und die EBD kann deinen Beitrag auch noch in vielen Jahren benutzen.
Aber du kannst das Nutzungs·recht von der EBD widerrufen.
Dann darf die EBD dein Werk nicht mehr benutzen.

Du willst das Nutzungs·recht widerrufen?
Dann musst du einen Brief an die EBD schreiben.
In dem Brief schreibst du:
„Ich widerrufe das Nutzungsrecht von der EBD an meinem Beitrag.“