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Im Jahr 2007 haben der Bund und die Länder ihre Zusammenarbeit im Bildungswesen neu geregelt. In der Anlage zum Verwaltungsabkommen über das Zusammenwirken von Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 2 des Grundgesetzes (Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich) vom 21. Mai 2007 wird der Europäische Wettbewerb unter den bundesweiten Schüler- und Jugendwettbewerben aufgeführt, die vom Bund und von den Ländern gefördert werden. Von den Amtschefs der Kultusministerkonferenz wurde am 7.02.2008 ein Konzept für eine Neuausrichtung und Neuorganisation des Europäischen Wettbewerbs beschlossen, in dem der jetzt bestehende Lenkungsausschuss eingesetzt wurde.

 

Die Kultusministerkonferenz hat schon früh auf den Europäischen Wettbewerb als Instrument zur Förderung der europäischen Dimension im Unterricht hingewiesen. Die jüngste Empfehlung Europabildung in der Schule vom 5.05.2008 beruht auf einem Beschluss von 1978 und führt den Europäischen Wettbewerb „mit seinen jährlich durchgeführten Aktivitäten und Preisträgerseminaren“ auf als Möglichkeit „der praktischen Schularbeit über Europathemen und der Begegnung mit Teilnehmern aus den Staaten des Europarates und der Europäischen Union“.