Wie melde ich mich für den Europäischen Wettbewerb an?

Beim Europäischen Wettbewerb erfolgt die Anmeldung online unter www.anmeldung-ew.de. Bitte melde dich erst an, wenn deine Lehrkraft dich dazu auffordert und ordne dich dann deiner Schule und deiner Lehrerin / deinem Lehrer zu. Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, müssen deine Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis erteilen. Wenn du mit anderen zusammen eine Gruppenarbeit gestaltet hast, meldet ihr euch nicht einzeln, sondern gemeinsam an. Eine Person kann die Angaben zur Arbeit und zu allen Gruppenmitgliedern eintragen. Wenn ihr jünger als 18 Jahre seid, sollten eure Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zuvor schriftlich erteilen. Das können sie auf dem Infoblatt für Schülerinnen und Schüler tun. Dieses Dokument verbleibt bei der Lehrkraft, ist aber auf Nachfrage vorzulegen. Bitte bedenkt: Wenn eine Person bei einer Gruppenarbeit die Einverständniserklärung nicht abgibt, gilt sie nicht als Wettbewerbsteilnehmer/-in. Wenn alle Angaben vollständig sind, kann ein Anmeldeformular (PDF) ausgedruckt oder versendet werden. Dieses Formular bekommt die Lehrkraft, um es mit der Wettbewerbsarbeit zur Landesjury zu schicken.

Wo und wie reiche ich meine Arbeit ein?

Text-, Audio- und Medienarbeiten sowie Präsentationen werden im Rahmen der Anmeldung online eingereicht. Die Dateien werden im Anmeldeprozess hochgeladen, eine postalische Einreichung ist in diesem Fall nicht nötig. Pro Arbeit dürfen max. 3 Dateien eingereicht werden, die jeweils max. 500 MB groß sind. Unterstützte Dateiformate sind: pdf, jpg, png, gif, mp3, mp4, mov.

Bildnerische Arbeiten müssen ebenfalls online hochgeladen werden. Zusätzlich werden Bilder mit einer maximalen Größe von 42 x 60 cm (ca. DIN A2, inkl. Passepartout, keine Leinwände) per Post eingeschickt. Ausnahme ist Baden-Württemberg: Alle Arbeiten sind zunächst ausschließlich online einzureichen. Ab dem 28.02.2025 werden jene Bildarbeiten per Post angefordert, die von der Landesjury für einen Bundespreis nominiert sind.

Um Bildarbeiten für die Einreichung online gut fotografieren zu können, haben wir hier wertvolle Tipps für Sie.

Für die postalische Einreichung gilt:

  • Das Anmeldeformular wird bei der Online-Anmeldung generiert, ausgedruckt und auf
    die Rückseite des Bildes geklebt.
  • Die Arbeiten sind in einem Paket pro Schule fristgerecht an die unten angegebene
    Einsendeadresse des Bundeslandes zu schicken.
  • Die Versandkosten für die Einsendung der Wettbewerbsarbeiten tragen die Einsendenden.
  • In der Regel erfolgt die Rückgabe der Arbeiten über die Landesbeauftragten des Europäischen Wettbewerbs.
  • Ein Anspruch auf Rückgabe der eingereichten Arbeiten besteht nicht.
Wie kann ich die Aufgaben bearbeiten?

Grundsätzlich sind alle kreativen Bearbeitungsformen zugelassen, deswegen nehmen auch ganz unterschiedliche Fachbereiche am Wettbewerb teil: Kunst, Deutsch, Politik, Geschichte, Musik… Für die eingereichten Beiträge gibt es wenige formale Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass die Jurys arbeitsfähig bleiben – sie beziehen sich zum Beispiel auf die Länge von Texten und Videos und auf die Formate von Bildern und Objekten. Ihr dürft zwar die Aufgaben der Älteren, nicht aber die der Jüngeren bearbeiten. Außerdem gilt, dass maximal vier Schülerinnen und Schüler zusammen einen Beitrag einreichen dürfen. Die Sonderaufgabe darf auch von größeren Gruppen bearbeitet werden. In diesem Fall meldet bitte eine Person stellvertretend für die ganze Gruppe an, nennt die Anzahl aller Beteiligten und wählt einen Gruppennamen. Es ist wichtig, dass ihr diese Teilnahmebedingungen einhaltet, sonst werdet ihr vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Welche Einverständniserklärungen sind erforderlich?

Der sichere Umgang mit den Daten unserer Teilnehmenden hat für uns höchste Priorität. Deshalb erheben wir nur personenbezogene Daten, wenn das Einverständnis der betreffenden Schülerinnen und Schüler oder ihrer Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Einverständniserklärung umfasst zwei Elemente:

  • die Zustimmung zur Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten und deines Wettbewerbsbeitrags (Voraussetzung für die Teilnahme)
  • die Zustimmung zur Veröffentlichung deiner personenbezogenen Daten und deines Wettbewerbsbeitrags (Voraussetzung für die Jurierung auf Bundesebene, es kann auch die Veröffentlichung des Bildes ohne Namen angegeben werden)

Ab 18 Jahren kannst du die Einverständniserklärung selbst abgeben, davor müssen Erziehungsberechtigte dies für dich tun. Bei Gruppenarbeiten müssen alle Gruppenmitglieder einzeln die Einverständniserklärungen abgeben. Es muss jeweils mindestens die Zustimmung zur Speicherung der personenbezogenen Daten erteilt werden, sonst ist eine Teilnahme am Wettbewerb nicht möglich. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sämtlicher personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorschriften der EU – Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 der DSGVO). Zu unser Datenschutzerklärung.

In welche Kategorie (Bild, Text, Medien) passt meine Arbeit?

Bitte wähle die Bearbeitungsform, die bei der Arbeit (dem Inhalt der Arbeit) im Vordergrund steht.

Zum Beispiel wäre ein Comic, bei dem das Gezeichnete die größere Rolle spielt, als der Text, eher eine Bildarbeit. Eine textintensive Powerpoint-Präsentation ist eher eine Textarbeit, auch wenn in der Präsentation möglicherweise Bilder mit vorkommen. Ein Video einer plastischen Skulptur ist der Kategorie Bild (denn es ist eine bildnerische Arbeit) zuzuordnen, ein Musikvideo dann aber der Kategorie Multimedia.

Die Kategorie ist nicht abhängig vom Dateiformat.

Kann ich mehrere Themen bearbeiten und einreichen?

Ja, das geht. Falls du dich selbst und nicht über eine Lehrkraft in der Datenbank anmeldest, musst du allerdings eine andere E-Mail Adresse angeben.

Können Lerngruppen von Förder- und Sonderschulen Aufgaben von jüngeren Modulen bearbeiten?

Im Einzelfall können hier Ausnahmen vereinbart werden. Kontaktieren Sie hierfür den Landesbeauftragten bzw. die Landesbeauftragte Ihres Bundeslandes. Wir freuen uns sehr über die Teilnahme von Förder- und Sonderschulen und arbeiten stetig daran, zugänglicher zu sein. Seit einigen Jahren vergeben wir deswegen den Würth-Reisepreis, der unter den Teilnehmenden dieser Zielgruppe vergeben wird.

Was sind die Bewertungskriterien?

Du nimmst am Europäischen Wettbewerb teil, für uns ist es am wichtigsten, dass du dich in deinem Wettbewerbsbeitrag erkennbar und eigenständig mit Europa auseinander gesetzt hast. Die europäische Dimension deiner Arbeit ist daher das wichtigste Bewertungskriterium. Wichtig sind aber natürlich auch klassische Bewertungskriterien wie Idee und Inhalt sowie Form und Originalität, die entsprechend der Altersgruppe und der medialen Spezifika bewertet werden (Bild, Text, Multimedia). Die Erstellung deines Werkes muss zudem eine eigenständige Leistung sein, einfaches „Copy & Paste“ führt zu einer Abwertung. Da am Europäischen Wettbewerb ganz unterschiedliche Schülerinnen und Schüler teilnehmen, berücksichtigen wir in der Bewertung auch den Hintergrund und den individuellen Lernstand der Teilnehmenden. Die Entscheidungen unserer Jurys sind nicht anfechtbar und der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Zu den Bewertungskriterien.

Was muss ich beachten, wenn ich urheberrechtlich geschütztes Material verwende?

Das geistige Eigentum anderer verlangt Achtung und Respekt, daher dürfen Urheberrechte nicht verletzt werden. Wenn du Material verwendest, das andere entwickelt haben, achte darauf, dass es unter freien Lizenzen steht (z.B. Creative-Commons oder Open Educational Resources) und gebe deine Quellen nachvollziehbar an. Hierzu haben wir eine dreiseitige Übersicht verfasst. Auch inhaltliche und wörtliche Übernahmen aus anderen Werken müssen in deiner Arbeit als Zitat kenntlich gemacht werden. Wir verlassen uns darauf, dass du dich sorgfältig informiert hast, ob und unter welchen Bedingungen du das von dir verwendete Material nutzen darfst und übernehmen nicht die Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen in den Wettbewerbsbeiträgen. Verantwortlich für den Inhalt (Bilder, Tonbeiträge, Dateien, Texte, Musik etc.) der Beiträge ist ausschließlich die übermittelnde Person, also du. Sollte der Landesjury oder der Bundesjury ein Urheberrechtsverstoß auffallen, wird dein Beitrag aus dem Wettbewerb genommen.

Was muss ich beachten, wenn in meiner Arbeit andere Personen zu sehen sind?

Bei der Darstellung von Personen dürfen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls in einer Arbeit eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind oder Tonbeiträge Dritter vorkommen, müssen die Betreffenden mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Die jeweilige Einverständniserklärung ist uns auf Nachfrage vorzulegen, wir fordern sie aber nur in Ausnahmefällen an.

Wo finde ich das Anmeldeformular, das an den Arbeiten befestigt werden soll?

Das Anmeldeblatt generiert sich aus der Onlinedatenbank – und zwar erst, wenn die Arbeiten und die Daten der Schülerinnen und Schüler dort erfasst wurden. Auf dem Anmeldeformular sind dann alle Daten zu finden, die bei der Registrierung der Arbeit angegeben wurden. So ist das eingereichte Werk eindeutig einem Datensatz in der Onlineanmeldung zuordenbar.

Sobald also die Arbeit in der Onlinedatenbank angelegt wurde, können Sie das Formular ausdrucken (entweder unter „Anmeldeformular ausdrucken“ bei der Arbeit, oder in der Ansicht „Arbeiten verwalten“ -> „Dokumente erstellen“).

Wie erfahre ich, ob und was ich gewonnen habe?

Diejenigen, die einen der ca. 500 Bundespreise gewonnen haben, veröffentlichen wir nach der Bundesjury im Laufe des Aprils auf unserer Homepage. Preisträger/-innen auf Landesebene erfahren von ihrer jeweiligen Landesstelle, ob und was sie gewonnen haben. Die Kontaktdaten der Landesbeauftragten deines Landes findest du hier.

Ist es möglich, auch ohne betreuende Lehrkraft am Europäischen Wettbewerb teilzunehmen?

Ja, das ist möglich. Angeben solltest du bei der Anmeldung trotzdem deine Schule, du kannst aber keine betreuende Lehrkraft, sondern „ohne Betreuung“ angeben. Bitte gib in diesem Fall aber zwingend eine E-Mail-Adresse an, damit wir dich im Falle eines Gewinns kontaktieren können.

Können Beiträge auch in anderen Sprachen verfasst werden?

Fremdsprachige Beiträge sind grundsätzlich zugelassen, allerdings sollte sichergestellt sein, dass die Jury sie bewerten kann. Daher empfiehlt es sich, mindestens eine deutschsprachige Projektbeschreibung und Übersetzung beizufügen.

Darf ich KI beim Erstellen meines Beitrags verwenden?

KIs können auf sehr kreative Art und Weisen eingesetzt werden und daher ist das beim Wettbewerb grundsätzlich  erlaubt. Die Nutzung muss aber unbedingt dokumentiert werden. Erfolgt keine Dokumentation, sind weitere Schritte vorbehalten.

An welche Landesjury müssen die Ergebnisse eingesandt werden, wenn die an der Arbeit Beteiligten aus unterschiedlichen Bundesländern stammen?

Um an den Landeswettbewerben teilzunehmen, müsst ihr euch intern auf ein Bundesland einigen und eure Gruppenarbeit über die dort ansässige Person anmelden.

Was passiert mit meinen Daten?

Für die Durchführung des Wettbewerbes auf Landes- und Bundesebene ist es notwendig, die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden in unserer Datenbank zu erfassen. Im Fall eines Gewinnes können ausgewählte Teilnehmerdaten veröffentlicht und an gemeinnützige Kooperationspartner und zuständige Ministerien weitergegeben werden. Diese Daten werden nicht für kommerzielle Zwecke, sondern ausschließlich für die Öffentlichkeitsarbeit für den Schülerwettbewerb verwendet! Nach Ablauf einer Wettbewerbsrunde, also zum Schuljahresende, werden die Daten aller Teilnehmenden automatisch aus unserer Datenbank gelöscht. Ergebnisse der Wettbewerbsrunde wie Preisträgerlisten oder Schülerarbeiten sind bis auf Widerruf öffentlich zugänglich.

Ich möchte mein Einverständnis widerrufen. Wie mache ich das?

Du kannst jederzeit dein Einverständnis widerrufen. Dieser Widerruf gilt für die Zukunft und führt dazu, dass wir deine personenbezogenen Daten und deinen Wettbewerbsbeitrag nicht mehr speichern, verwenden und veröffentlichen. Ein Widerruf kann zum Ausschluss vom Wettbewerb führen. Du kannst eine formlose Benachrichtigung an die Geschäftsstelle des Europäischen Wettbewerbs schicken, in der du uns mitteilst, dass du deine Teilnahme widerrufst. Wir löschen dann umgehend alle Daten von dir. Adresse: Europäischer Wettbewerb, Alt-Moabit 92, 10559 Berlin, ew@netzwerk-ebd.de.

Kann ich am Wettbewerb teilnehmen, wenn ich kurz davor bin, mein Abitur abzulegen, und nicht mehr Schülerin oder Schüler sein werde, wenn die Gewinnerprojekte gekürt werden?

Solange du Schüler oder Schülerin zum Zeitpunkt der Einreichung deines Beitrags bist, kannst du ohne Probleme am Wettbewerb teilnehmen.

Was muss ich wissen, wenn ich zu einer Preisverleihung eingeladen wurde?

Preisverleihungen sind öffentliche Veranstaltungen, zu denen häufig nicht nur Politiker/-innen, sondern auch Medienvertreter/-innen eingeladen werden. Wenn du an einer Preisverleihung teilnimmst, musst du dich daher darauf einstellen, dass Fotos und eventuell auch Filmaufnahmen gemacht werden, die veröffentlicht werden. Falls du auf diesen Aufnahmen nicht zu sehen sein willst, wende dich bitte an die entsprechenden Landesbeauftragten und informiere sie darüber.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu meiner Wettbewerbsteilnahme habe?

Fragen zu deiner Wettbewerbsteilnahme kannst du gerne per Mail an ew@netzwerk-ebd.de richten oder uns unter 030 303620170 anrufen. Viele konkrete Fragen zur Einreichung der Arbeit und der Preisvergabe können die Landesbeauftragten besser beantworten. Hier findest du ihre Kontaktdaten.