Urheberrecht ist ein großes Thema im Europäischen Wettbewerb. Ob Videos mit Musik hinterlegt, bekannte Filmzitate für die eigene Arbeit genutzt oder Google-Fotos in Collagen verwendet werden – sehr oft stellt sich die Frage: „Darf ich das eigentlich?“ In der Regel lautet die simple Antwort „nein“. Unter das Urheberrecht fällt jede Art von kreativer Schöpfung, zum Beispiel Texte und Reden, Musik, Filme, Fotografien, Skulpturen, Gemälde, Karten oder Computerprogramme.
Das Urheberrecht verleiht dem Schöpfer oder der Schöpferin des Werkes das exklusive Nutzungsrecht und erlischt erst 70 Jahre nach dessen oder deren Tod. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine frühere Nutzung erlaubt ist – und das sind Werke, die als „Open Content“ gelabelt sind. Die kostenlose Nutzung und Weiterverbreitung ist erlaubt und sogar gewünscht, der urheberrechtliche Schutz gilt aber natürlich trotzdem für diese Werke. Das bekannteste Beispiel ist die Creative Commons Lizenz.
Wir stellen euch in einer dreiseitigen Übersicht die Creative Commons Lizenz und ihre Bestandteile genauer vor. Außerdem nennen wir euch andere Plattformen, auf denen ihr Inhalte findet, die ihr entweder ohne Einschränkungen oder unter bestimmten Bedingungen nutzen dürft. Und wir geben hilfreiche Links zu Broschüren oder Webseiten, die das Thema noch einmal ausführlicher darstellen.
Übrigens: am 13. November von 18:00 bis 19:30 Uhr gibt es eine Online-Fortbildung vom Pädagogischen Austauschdienst mit dem Titel „Urheberrecht und Creative Commons“. Die Anmeldefrist läuft bis zum 09. November, anmelden können Sie sich hier.