Bitte lies dir alles sorgfältig durch, um erfolgreich am Europäischen Wettbewerb teilnehmen zu können. Eine schnelle Übersicht zu allen notwendigen Schritten gibt dir auch unser Infoblatt für Schülerinnen und Schüler sowie unser Infoblatt für Lehrerinnen und Lehrer.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller Schularten in Deutschland sowie aller deutschen Auslandsschulen. Grundsätzlich gilt: Ältere dürfen nicht die Aufgaben aus Modulen bearbeiten, die für niedrigere Klassen vorgesehen sind, Jüngere jedoch die für höhere.

Allen Aufgaben können von Einzelpersonen und von Gruppen mit maximal vier Mitgliedern bearbeitet werden. Bei der Sonderaufgabe S sind auch größere Gruppen möglich, es gibt keine Begrenzung. In diesem Fall meldet bitte eine Person stellvertretend die ganze Gruppe an, nennt die Anzahl aller Beteiligten und einen Gruppennamen. Es kann eine Liste aller Gruppenmitglieder beigefügt werden.

Das geistige Eigentum Dritter ist zu achten: In den Wettbewerbsbeiträgen dürfen Urheberrechte nicht verletzt werden!

Zum Wettbewerb sind nur Arbeiten zugelassen, für die die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.

Welche Vorgaben muss ich bei meiner Arbeit beachten?

Die Themen können in beliebiger Art und Weise bearbeitet werden. Dabei müssen jedoch zwingend folgende formale Vorgaben eingehalten werden:

  • Schriftliche Arbeiten dürfen 10 Seiten (1,5-zeilig, 12pt) nicht überschreiten. Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie beigefügte Dokumentationen (Statistiken, Bilder) zählen hierbei nicht mit. Bitte den Beitrag möglichst als eine Datei im PDF-Format einreichen. Sollte die Hauptsprache des Textes nicht Deutsch sein, bitte eine Übersetzung beilegen.
  • Bildnerische Arbeiten werden zusätzlich zum Upload postalisch eingereicht. Sie dürfen ein Format von 60×80 cm (ca. DIN A1, einschl. Passepartout) nicht überschreiten. Größere, plastische Arbeiten und Leinwände bitte nur als Foto mit Angaben zu Größe und Technik des Originals einreichen. Ausnahme ist Baden-Württemberg: Hier werden ab dem 23.02.2024 jene Bildarbeiten per Post angefordert, die von der Landesjury für einen Bundespreis nominiert sind.
  • Multimediale Arbeiten müssen unter Windows lauffähig sein. Hochgeladen werden können Präsentationen, MP3-, MP4- und MOV-Dateien mit einer maximalen Größe von 500 MB. Eine Beschreibung des Inhalts und/oder ein Drehbuch müssen beiliegen. Filme und Audiodateien dürfen 5 Minuten nicht überschreiten, Präsentationen höchstens 20 Folien umfassen.

Was muss die Arbeit beinhalten?

Beim Europäischen Wettbewerb geht es um eine eigenständige und kreative Auseinandersetzung mit europäischen Themen. Der Europabezug der Arbeiten ist daher eines der entscheidenden Bewertungskriterien. Bei rein gestalterischen Arbeiten sollte der Europabezug altersgemäß schriftlich erläutert werden. Hierfür gibt es bei der Anmeldung in unserer Datenbank ein entsprechendes Feld mit den Namen „Europabezug“.

Wie nehme ich am Wettbewerb teil?

Hierfür ist zunächst zwingend eine Anmeldung auf unserer Plattform  nötig. Das ist immer ab September möglich. Am Anfang ist die Registrierung der betreuenden Lehrkräfte erforderlich, denn sie müssen angeben, wie viele Schülerinnen und Schüler unter ihrer Leitung am Wettbewerb teilgenommen haben –  auch diejenigen, deren Arbeiten nicht auf Landesebene eingereicht wurden. Lehrkräfte, die bereits teilgenommen haben, müssen sich nicht neu registrieren. Sie können auch Schülerinnen und Schüler registrieren – wenn ihnen die schriftliche Erlaubnis dazu vorliegt.

Erst nachdem sich die Lehrkraft registriert hat, können sich die Schülerinnen und Schüler eigenständig anmelden, die von der Lehrkraft für eine Teilnahme an der Landesjury ausgewählt wurden. Hierfür ordnen sie sich Schule und Lehrkraft zu, geben neben Daten zu ihrer Person und ihrer Wettbewerbsarbeit auch Einverständniserklärungen ab, die für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich sind. Die Einverständniserklärungen umfassen zum einen die Zustimmung zur Nutzung der personenbezogenen Daten, ohne die eine Teilnahme nicht möglich ist. Für den Bundeswettbewerb ist zudem die Zustimmung zur Veröffentlichung des Wettbewerbsbeitrags erforderlich (mit oder ohne Namensnennung). Wenn die Schülerinnen und Schüler noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen Erziehungsberechtigte diese Einverständniserklärungen abgeben. Detaillierte Informationen stellt unsere Datenschutzerklärung zusammen.

Eine Anmeldung ohne betreuende Lehrkraft ist ebenfalls möglich. Hierfür bitte bei der Online-Anmeldung der entsprechenden Schule zuordnen, aber keiner betreuenden Lehrkraft, sondern „ohne Betreuung“ angeben.

Wie reiche ich meine Arbeit ein?

Die erste Jurierung des Europäischen Wettbewerbs findet an den Schulen statt. Lehrkräfte reichen danach bitte nur die Arbeiten auf Landesebene ein, die berechtigte Aussicht auf Erfolg haben (in der Regel maximal ein Drittel der erstellten Arbeiten). Die Landesjurys und die Bundesjury tagen im Februar und März.

Text-, Audio- und Medienarbeiten sowie Präsentationen werden im Rahmen der Anmeldung online eingereicht. Die Dateien werden im Anmeldeprozess hochgeladen, eine postalische Einreichung ist in diesem Fall nicht mehr nötig. Für die digitale Einreichung gelten zwingende Vorgaben für Dateiformate und –größen. Bildnerische Arbeiten müssen wie bisher im Original per Post an die Landesstelle eingereicht und zusätzlich ebenfalls online hochgeladen werden. Dabei ist zu beachten, dass nur JPEG- und PNG-Dateien mit einer Mindestgröße von 2 MB digital eingereicht werden sollen. Ausnahme für die postalische Einsendung ist Baden-Württemberg: Hier werden ab dem 23.02.2024 jene Bildarbeiten per Post angefordert, die von der Landesjury für einen Bundespreis nominiert sind.

Für jedes Bild wird das Anmeldeformular (das Sie über die Datenbank generieren können, sobald Sie die Anmeldung Ihrer Schülerinnen und Schüler abgeschlossen haben) ausgedruckt und an die Arbeit geklebt. Die Arbeiten sind (möglichst in einem Paket pro Schule) fristgerecht an die angegebenen Einsendeadressen in den Ländern zu schicken. Die Versandkosten für die Einsendung der Wettbewerbsarbeiten tragen die Einsendenden.

Ein Anspruch auf Rückgabe der eingereichten Arbeiten besteht nicht. Wir empfehlen daher, die Arbeiten vor der Einsendung zu dokumentieren. In der Regel erfolgt die Rückgabe der Arbeiten über die Landesbeauftragten des Europäischen Wettbewerbs.

In unserem FAQ werden außerdem weitere, häufig gestellte Fragen beantwortet. Ansonsten helfen die Landesbeauftragten und das Team der Bundesgeschäftsstelle gern weiter.